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Fokusgruppe private Altersvorsorge: Damoklesschwert oder Befreiungsschlag?

Alle Hoffnungen ruh(t)en auf der aktuellen Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hat sich das Dreierbündnis eine grundlegende Reform der Altersvorsorge auf ihre To-do-Liste geschrieben. Bisher ist davon allerdings nur die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro umgesetzt worden. Immerhin wurde im Jahr 2022 die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ (kurz Fokusgruppe) ins Leben gerufen. Und diese hat dann auch fristgerecht im Sommer 2023 ihren Abschlussbericht1 vorgelegt.    

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe ist lesenswert. Er enthält viel Diskussions-, wenn nicht gar Zündstoff für die Lebensversicherungsbranche.

Was ist diese Fokusgruppe?

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge vor.2 Ziel ist es, deren Verbreitung, Effizienz und Attraktivität zu stärken. Am 30. November 2022 hat die Bundesregierung daher die Bildung der Fokusgruppe private Altersvorsorge beschlossen.3 Die Gruppe, unter der Leitung von Dr. Florian Toncar (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen), setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen: Bundesministerien, Anbieterverbände, Verbraucherschutz, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., Sozialpartner und Wissenschaft.

Die Fokusgruppe ist hochrangig besetzt.

Zudem nahmen Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Rentenversicherung Bund als ständige Gäste an den Sitzungen teil.

Was war der Auftrag der Fokusgruppe?

Die Fokusgruppe hatte mehrere Aufgaben zu bewältigen. Sie sollte

  • die Sinnhaftigkeit der Einführung eines Staatsfonds untersuchen,
  • Vorschläge entwickeln, die eine höhere Rendite bei geförderten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen, und
  • überprüfen, ob es bei der Förderung und den Zielgruppen Anpassungsbedarf gibt.

Was liefert der Abschlussbericht?

Im Abschlussbericht der Fokusgruppe sind ab Seite 5 zahlreiche Empfehlungen zu verschiedenen Themen aufgeführt, darunter zum Beispiel Garantien und Kosten. Die Empfehlungen der Fokusgruppe wurden größtenteils, jedoch nicht immer einstimmig beschlossen. Im Folgenden schauen wir uns einige dieser Themen genauer an.

Einfachheit | Was ist heute schon einfach?!

Die Forderung nach einer Reform der privaten Altersvorsorge, die auf Einfachheit, Transparenz und verständliche Förderung abzielt, ist nicht neu. Seit Jahren, ja sogar Jahrzehnten wird über eine einfache und transparente Altersvorsorge diskutiert. Leider haben zahlreiche Reformen, von Riester- über VVG-Reform bis hin zur Einführung von Basisinformationsblättern, die Altersvorsorge nicht transparenter oder einfacher gemacht. Im Gegenteil, der Dschungel aus Produkten und Informationen ist so undurchdringlich geworden, dass selbst Profis ihre Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten.

Trotz umfangreicher Informationen zu den einzelnen Produkten ist es weiterhin sehr herausfordernd, zum Beispiel das Chance-Risiko-Profil und die tatsächlichen Renditechancen eines Produktes zu erahnen. Sogar Produktratings sind hierbei nicht immer hilfreich, wie ich bereits in einem früheren Klartext-Artikel ausführlich erläutert habe.

Der Knackpunkt ist und bleibt die finanzielle Bildung der Menschen. In den letzten 20, 30 Jahren hat sich in diesem Bereich leider gar nichts getan.

Der finanzielle Analphabetismus wird weiterhin von Generation zu Generation weitergegeben.

Die Hürde, sich mit seiner Altersvorsorge und seinen Finanzen zu beschäftigen, ist aufgrund der Komplexität der Produkte und der Informationen sowie aufgrund des mangelnden Finanzwissens leider enorm hoch. Die vagen Empfehlungen der Fokusgruppe zum Thema Einfachheit werden daran nichts ändern.

Kosten | Und täglich grüßt das Murmeltier!

So schön die Aussage „Geringere Kosten sind zentral für die Rentabilität und Attraktivität der privaten Altersvorsorge“4 der Fokusgruppe ist, so fehlleitend ist sie auch.

Wenn Kosten der einzige Gradmesser sind, dann müssten wir alle bei der Altersvorsorge auf das Sparbuch setzen. Dort gibt es praktisch keine Kosten, oder?

Beim Thema Kosten empfiehlt die Fokusgruppe zahlreiche Maßnahmen4, so zum Beispiel:

  • „Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfachen“: Die Anforderungen und die Bürokratie zu reduzieren ist immer eine gute Sache. Im Abschlussbericht bleibt leider offen, was damit genau gemeint sein könnte und wie dies erreicht werden soll.
  • „Einfache und kostengünstige Wechselmöglichkeiten, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken“: Auch dies klingt super und wird (fast) jeder mit einem Kopfnicken freundlich begrüßen. Die bisherigen Wechselmöglichkeiten, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, haben den Wettbewerb nicht sonderlich gestärkt. Sie haben leider auch keine kontinuierlichen Produktverbesserungen und keinen echten Wettbewerb zur Folge gehabt. Warum genau sollten diese Maßnahmen jetzt greifen?
  • „Abschlusskosten könnten in laufende Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit umgerechnet werden“: Und wie sollte dies in der Praxis umgesetzt werden? Richtig, man darf davon ausgehen, dass dies so umgesetzt wird, dass im Mittel sowohl Anbieter als auch Vertriebe nicht weniger verdienen. Letztlich wird der Kunde davon nicht profitieren. Will der Gesetzgeber die Kosten effektiv niedrig halten, wird das wohl nur über einen echter Kostendeckel gehen. Unabhängig davon, ob das sinnvoll ist oder nicht.
  • „Vergleichbarkeit und Transparenz der Kosten soll durch die verbindliche Angabe der Renditeminderung durch Kosten gewährleistet werden“: Haben wir nicht schon zahlreiche Dokumente und Vorschriften dazu? Bei einem Angebot über eine Rentenversicherung bekommt der Kunde heute schon genau diese Informationen. Zuweilen passen die Angaben in den verschiedenen Dokumenten nicht zusammen oder es bleibt unklar, ob die Renditeminderung bei allen Anbietern wirklich korrekt und umfassend berechnet wird. Ein weiteres Dokument mit einer weiteren Kennzahl zu den Kosten würde die Situation also sicherlich nicht verbessern.

Insgesamt liegt mir der Fokus, generell auch in der öffentlichen Diskussion, zu stark auf den Kosten. Würde der Gesetzgeber vernünftige Rendite-Risiko-Profile einführen, bei denen die echten Produktkosten wirklich in Gänze berücksichtigt sind, würde sich die Kostendiskussion schnell erübrigen. Das Produkt mit dem besseren Profil würde die anderen Produkte einfach und offensichtlich schlagen. Mir scheint, dass daran aber leider niemand ein Interesse hat.

Rendite, Risiken und Garantien | Sagen wir doch einfach „Rendite-Risiko-Profil“ dazu!

Die Fokusgruppe will chancenreichere Anlagen mit höheren Renditen ermöglichen.5 Dafür schlägt sie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben vor, in dessen Rahmen Vorsorgende zum Beispiel in Fonds investieren können. Risikominderungstechniken, wie etwa Lebenszykluskonzepte, die das Anlagerisiko mit steigendem Alter reduzieren, können zeitpunktbezogene Risiken mindern und die Planbarkeit von Alterseinkünften verbessern.

Die Garantieanforderung bei Fondsprodukten sowie reinen fondsgebundenen Versicherungsprodukten soll daher entfallen. Für Menschen, die einen hohen Wert auf Sicherheit legen, können aber auch weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden.

Das ist so weit gut, aber es bleibt unklar, wie Altersvorsorgeprodukte, ob mit oder ohne Garantie, zukünftig verglichen werden sollen und wer diese Produkte mit welcher Provision vermitteln soll.

Transparenz, Digitalisierung und Beratung | Das Neuland „Internet“ soll es richten?!

„Transparenz der unterschiedlichen Kosten, Vergleichbarkeit von Angeboten und Digitalisierung von Informationen und Vertrieb können zu besser informierten Vorsorgeentscheidungen, mehr Wettbewerb zwischen Anbietern und höherer Effizienz beitragen“,6 so steht es im Abschlussbericht.

Nach dem Motto „Viel hilft viel“ schlägt die Fokusgruppe vor, dass „die Produktinformationen sowohl für die Anspar- als auch für die Auszahlungsphase (…) den Altersvorsorgenden über eine unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche Vergleichsplattform in verständlicher Form bereitgestellt werden“.6

Dies heißt zunächst einmal, dass es noch mehr Informationen an noch mehr Stellen geben wird. Einfacher wird es also nicht. Und es bleiben wieder viele Fragen offen:

  • Wie kommen die Informationen dorthin?
  • Wie werden die Informationen aktualisiert?
  • Wer ist für die Informationen verantwortlich?
  • Wie stehen diese Informationen zu den anderen verbindlichen und obligatorischen Vertragsinformationen?
  • Wie werden die Produkte dadurch miteinander (besser) vergleichbar?
  • Und so weiter …

Letztlich wird der Endkunde aufgrund seines sehr begrenzten Finanzwissens auch mit diesen Informationen wieder nichts anfangen können und sie vermutlich erst gar nicht nutzen.

Der Endkunde wird nur einer noch größeren Informationsflut und -wut ausgesetzt.

Zudem schlägt die Fokusgruppe vor, dass „sowohl zu Beginn der Ansparphase als auch vor Beginn der Auszahlungsphase eine zusätzliche unabhängige und individuelle Altersvorsorgeberatung erfolgen“6 soll. Details hierzu bleiben ebenfalls offen.

Die Fokusgruppe ist auch der Meinung, dass zur Information der Altersvorsorgenden auch das Angebot der säulenübergreifenden digitalen Rentenübersicht beitragen kann.6 Ich habe da eine komplett andere Meinung. Warum die digitale Rentenübersicht in der jetzigen Form leider gar nicht hilfreich ist, habe ich in einem früheren Klartext-Artikel bereits diskutiert.

Es scheint mir, als ob der Flickenteppich sich von Reform zu Reform immer weiter vergrößert. Dabei hat er doch jetzt schon gefühlt die Größe von Indien.

Auszahlungsphase | Cash in der Tasche oder lebenslange Rente?

Die Fokusgruppe schlägt vor, in der Auszahlungsphase mehr Flexibilität bei der Verwendung des Altersvorsorgevermögens zu ermöglichen.7 Neben lebenslangen Leibrenten sollten zukünftig auch höhere Teilauszahlungen und sogar Auszahlungspläne ohne Restverrentung möglich sein. Bei einem Auszahlungsplan ohne Restverrentung soll es gemäß der Fokusgruppe sogar ausreichend sein, wenn die Länge der Auszahlungsphase einen großen Teil der erwarteten Rentenzeit abdeckt.7

Die Altersvorsorge soll also nur für einen Teil des Alters vorsorgen. Das klingt nicht nur nicht sinnvoll, es ist es auch nicht.

Ich sehe diese Empfehlung äußerst kritisch, da sie den eigentlichen Sinn und Zweck der Altersvorsorge untergraben wird. Bei der Entscheidung zwischen „Batzen in der Hand oder lebenslanger Rente auf dem Dach“ werden die meisten Menschen sich für den Batzen in der Hand entscheiden. Dies geschieht nicht zuletzt, weil die eigene Lebenserwartung unterschätzt wird und die Vorteile einer lebenslangen Rente nicht ausreichend bedacht werden oder nicht hinlänglich präsent sind.

Die Umsetzung dieser Empfehlung wird das Risiko von Altersarmut leider erhöhen, anstatt es zu senken. Eine Altersarmut aufgrund der Entscheidung für Konsum und gegen eine lebenslange Rente sollte weder staatlich noch gesellschaftlich gefördert werden.

Die Umsetzung dieser Empfehlung würde aber natürlich den Kapitalanlegern und Investmentfirmen sehr schön in die Hände spielen.

Öffentlich verantworteter Fonds | Kein Staatsfonds ist auch keine Lösung!

Die Fokusgruppe spricht sich mehrheitlich dagegen aus, das Modell eines öffentlich verantworteten Fonds („Staatsfonds“) weiterzuverfolgen.8 Interessanterweise haben „nur“ 12 der 19 stimmberechtigten Mitglieder der Fokusgruppe gegen den Staatsfonds gestimmt. Uneinigkeit herrschte unter anderem darüber, ob ein Staatsfonds in der ersten, zweiten oder dritten Säule angesiedelt sein sollte und wie er sich zu den bestehenden Produkten der jeweiligen Säule verhalten würde.

Die Befürworter des Staatsfonds argumentieren überzeugend, dass dieser die Kosten erheblich begrenzen und insbesondere auf einen provisionsgestützten Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten verzichtet werden könnte. Tatsächlich könnten einige der hier im Artikel beschriebenen Herausforderungen bei den bestehenden Säulen der Altersvorsorge elegant umgangen werden. Dies schien jedoch für die Mehrheit der Mitglieder kein überzeugendes Argument gewesen zu sein. Dass ein Staatsfonds seinen Charm hat, haben wir uns in einem früheren Klartext-Artikel schon einmal intensiv angeschaut.

Der Sachverständigenrat (die „fünf Wirtschaftsweisen“) spricht sich in seinem aktuellen Jahresgutachten9 klar für einen Staatsfonds aus: „Die Riester-Rente sollte durch eine neue Form ergänzender privater Altersvorsorge mit Kapitaldeckung ersetzt werden (…). Zentrales Element könnte nach internationalem Vorbild ein öffentlich verwalteter, stark aktienbasierter Fonds mit breiter Diversifizierung sein.“10

Das Thema Staatsfonds ist also alles andere als endgültig vom Tisch!

Wie geht es mit den Empfehlungen der Fokusgruppe weiter?

Im Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Abschlussbericht der Fokusgruppe unter die Lupe genommen. Das Bundesfinanzministerium plant darauf aufbauend die Ausarbeitung eines konkreten Reformvorschlags. Die Weichen für das Gesetzgebungsverfahren sollen im Verlauf des Jahres 2024 gestellt werden.

Ein (bewusst kritisches) Fazit

Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf einem 3-Säulen-Modell: Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sollen im Zusammenspiel den Lebensstandard im Alter sichern. Das System dahinter ist alles andere als einfach. Statt von einem 3-Säulen-Modell würde ich eher von einem Flickenteppich oder einem Rentendschungel sprechen. Die Reformen der letzten Jahrzehnte, zum Beispiel die Riester-Reform, haben die Situation noch verschärft.

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe ist kein Befreiungsschlag für die private Altersvorsorge.

Wenn ich die Empfehlungen der Fokusgruppe mal kurz zusammenfasse, dann soll die „neue“ private Altersvorsorge renditestark und kostengünstig, einfach und flexibel sowie transparent und verständlich sein. Um zu diesen Erkenntnissen und Attributen zu kommen, braucht man weder einen Abschlussbericht oder eine Fokusgruppe noch sonderlich viel Hirnschmalz. Die Frage ist doch vielmehr: Wie kann die (private) Altersvorsorge „einfach und gut“ werden? Wie können die vorhandenen Marktstrukturen bei der Altersvorsorge dahingehend zurechtgebogen werden, dass ein solches Angebot überhaupt auf den Markt kommen kann und die Menschen auch erreicht?

Bei den Empfehlungen der Fokusgruppe vermisse ich das „Out of the box“-Denken. Stattdessen bleibt die Fokusgruppe lieber innerhalb der Box und zieht zudem ein ums andere Mal noch Scheuklappen an. Entscheidende Fragen werden nicht thematisiert und es bleibt völlig unklar, wie eine Umsetzung konkret aussehen könnte.

Leider wurden von der Fokusgruppe auch wesentliche Überlegungen zur Grundsanierung des 3-Säulen-Modells vernachlässigt. Das bloße „Herumdoktern“ an einem Teil einer Säule greift zu kurz. Die Altersvorsorgelandschaft aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge würde auch nach der Umsetzung der Empfehlungen zu komplex und unübersichtlich bleiben.

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe ist für die Lebensversicherer ein Damoklesschwert.

Zwar könnte der Staatsfonds zumindest in der aktuellen Legislaturperiode vom Tisch sein. Insofern können die Lebensversicherer, aber auch die Kapitalanleger und Banken aufatmen. Teile der zukünftigen Geldflüsse in die Altersvorsorge gehen dann erst einmal nicht an den Staatsfonds verloren. Ich bin mir aber sicher, dass das Thema Staatsfonds damit noch nicht endgültig begraben ist. Eine andere Regierung könnte eine andere Linie fahren und den Staatsfonds vielleicht sogar als 4. Säule einführen.

Geht es nach der Fokusgruppe, so wird ein einfacher ETF-Spar- und -Auszahlplan bei der steuerlichen Förderung einer Rentenversicherung gleichgestellt. Als Begründung wird das „Mehr an Rendite-Chancen“ aufgeführt. Letztlich hat der Gesetzgeber mit der Pflicht zur Bruttobeitragsgarantie den Riester-Anbietern, und damit auch den Lebensversicherern, die Fesseln angelegt. Er ist damit maßgeblich für das Renditedesaster bei der Riester-Rente verantwortlich. Aber natürlich tragen auch die Anbieter eine Mitverantwortung. Durch zu hohe Produktkosten und durch nicht immer ganz optimales Produktdesign hatten es hohe Renditen auch einfach schwer.

Ist der einfache ETF-Sparplan wirklich DIE Lösung für die Altersvorsorge?

Umso wichtiger wird ist es jetzt für die Lebensversicherungsbranche, neue und wettbewerbsfähige Lösungen für die Altersvorsorge zu entwickeln. Auf dem Steuervorteil kann sich die Branche nicht (mehr) ausruhen. Sie muss energischer daran arbeiten, innovative, nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen für die Altersvorsorge bereitzustellen. Es geht dabei um mehr Flexibilität. Es geht um maßgeschneiderte und individuelle Lösungen statt Stangenware. Mit etwas Fassadenmalerei und ein paar bunten Schleifchen um die aktuellen Produkte ist es nicht getan. Es geht um mehr Kapitalmarktnähe und weniger Kosten – und das in der Sparphase und im Rentenbezug. Dann funktioniert es auch sicher mit mehr Renditechancen für den Kunden.

Der entscheidende Zusatznutzen einer Rentenversicherung muss besser dargestellt und kommuniziert werden: das lebenslange Einkommen. Hier muss noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Für einen Vermittler gilt es, bei der Zusammenarbeit mit Lebensversicherern auf die „richtigen Pferde“ zu setzen. Er ist im Wettbewerb mit Produktalternativen abseits der Rentenversicherung auf das Können der Produktschmieden der Lebensversicherer angewiesen. Vielleicht macht es für ihn aber so langsam auch Sinn, sich mit den Voraussetzungen für die Vermittlung von Fondssparplänen und anderen Finanzanlagen auseinanderzusetzen.

Quellen und Anmerkungen

1: Entnommen von der Webseite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-fokusgruppe-private-altersvorsorge.html

2: Entnommen von der Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800

3: Entnommen von der Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/private-altersvorsorge-2145836

4: Zu finden auf Seite 6 in Ziffer 6 im Abschlussbericht der Fokusgruppe.

5: Zu finden auf Seite 6 in Ziffer 5 im Abschlussbericht der Fokusgruppe.

6: Zu finden auf Seite 7 in Ziffer 8 im Abschlussbericht der Fokusgruppe.

7: Zu finden auf Seite 7 in Ziffer 9 im Abschlussbericht der Fokusgruppe.

8: Zu finden auf Seite 8 in Ziffer 11 im Abschlussbericht der Fokusgruppe.

9: Das Jahresgutachten kann von der Webseite des Sachverständigenrats als PDF-Dokument über den folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Gesamtausgabe.pdf  

10: Zu finden auf Seite 343 Ziffer 454 des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats.