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Einfluss einer Garantiezinserhöhung auf Lebensversicherungsprodukte

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat beschlossen, den Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge ab Januar 2025 von derzeit 0,25 Prozent (p.a.) auf 1 Prozent (p.a.) anzuheben. Nach zahlreichen Senkungen wäre dies die erste Erhöhung seit über 30 Jahren. Die Marktzinsen sind bereits seit geraumer Zeit deutlich gestiegen. Und nun zieht der Höchstrechnungszins gemächlich nach.

Wie sich eine Anhebung des Garantiezinses auf die Kalkulation von Lebensversicherungsprodukten auswirken kann, illustriert die nachfolgende Applikation (“App”) anhand von

  • dem Preis einer Todesfallversicherung,
  • der Investitionsquote bei einem statischen Hybridprodukt mit Einmalprämie und
  • dem Rentenfaktor einer sofortbeginnenden privaten, klassischen Rentenversicherung.