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IDD ante portas

Das Europäische Parlament hat im November 2015 die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD (ehemals IMD2) verabschiedet. Der Rat der EU hat ebenfalls zugestimmt und die IDD wurde im Februar 2016 veröffentlicht. Die neue europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie ersetzt die Versicherungsvermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2002. Anders als in der vorherigen Richtlinie wird nun die gesamte Vertriebskette fokussiert. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 23.02.2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Fahrplan für Deutschland

Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Dieser sieht Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) vor.

  • 18.01.2017: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen.
  • 30.03.2017: 1. Lesung im Bundestag
  • 31.05.2017: Sachverständigen-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Parlaments und Verabschiedung eines Gesetzentwurfs
  • 22.06.2017: Abschluss Gesetzgebungsverfahren (2./3. Lesung im Bundestag)
  • 07.07.2017: Zustimmung und Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat
  • 23.02.2018: Inkrafttreten des Gesetzes

Vermutlich wird es noch im Jahr 2017 weitere europäische Regelungen in Form einer delegierten Rechtsakte geben, die die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb weiter konkretisieren soll. Die Entwicklung wird zu der nationalen Umsetzung parallel verlaufen und es ist zu erwarten, dass in der delegierten Rechtsakte neben dem Produktentwicklungsprozess auch die zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Versicherungsanlageprodukten konkretisiert werden. Unklar ist noch, welche Rechtsform (Verordnung vs. Richtlinie) diese Rechtsakte haben wird.

Die EU-Kommission hatte hierzu bereits in 2016 die EIOPA beauftragt, bis zum 1. Februar 2017 Vorschläge für die in der IDD vorgesehenen delegierten Rechtsakte zu erarbeiten. Entwürfe dieser Vorschläge konsultierte EIOPA von Juli bis Oktober 2016. Eine öffentliche Anhörung dazu fand im September 2016 statt.

Inhaltlich geht es der EIOPA darin vor allem auch um die drei folgenden Themenbereiche:

  • Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für alle Arten von Versicherungsprodukten (Artikel 25 IDD)
  • Interessenkonflikte bei Versicherungsanlageprodukten (Artikel 27 und Artikel 28 IDD)
  • Eignungs‐ und Zweckmäßigkeitsprüfung sowie Berichtspflichten bei Versicherungsanlageprodukten (Artikel 30 IDD)

Es ist auch zu erwarten, dass die BaFin sich zu den Neuerungen ebenfalls noch eingehender im Jahr 2017 äußern wird.

Der gesamte Aufwand bei der Umsetzung der IDD in den einzelnen Unternehmen wurde bisher unterschätzt. Ein spätes Bekanntwerden von Umsetzungsdetails wird zudem das Projektmanagement und die Umsetzung vor große Herausforderungen stellen.

Leider ist auch zu erwarten, dass aufgrund der kurzen Zeitachse und des großen Umfangs eine isolierte und kurzsichtige, und daher weniger zukunftsorientierte, Betrachtung der IDD-Umsetzung stattfindet.